Wichtige Nachfolgeformen für KMU-Unternehmer erklärt


Nachfolge intern oder extern?


Es ist nahe liegend, bei der Übergabe des Unternehmens an ein geeignetes Familienmitglied zu denken. Um den klassischen Generationskonflikt zu vermeiden, ist hierzu eine gründliche Information und das gemeinsame offene Gespräch aller Familienmitglieder notwendig. Zu den internen Nachfolgeformen kann auch die Übergabe an einen geeigneten und willigen Mitarbeiter gehören, meint Mein Nachfolgeberater.

 

Die folgenden Formen für eine Nachfolgeregelung können sowohl bei familieninterne als auch bei externen Lösungen angewendet werden:

  • Verkauf gegen Einmalzahlung
  • Verkauf gegen wiederkehrende Leistungen wie zum Beispiel Rente, Raten oder dauernde Lasten
  • Unternehmensnachfolge im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
  • Schrittweise Übertragung auf Familienmitglieder durch Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft

Verkauf der Firma


Die Veräußerung eines Unternehmens ist eine sehr komplexe Herausforderung. Daher ist es nötig, den Unternehmens-verkauf strategisch vorzubereiten. Je besser ein Unternehmen organisiert und strukturiert ist, desto leichter lässt es sich verkaufen. Die Vorbereitungen erfordern Zeit. Aber abwarten hilft nicht. Es bedarf des auslösenden Entschlusses, sich endlich mit dem Thema zu befassen

 

Defizite bei den Vorbereitungen des Verkaufs schwächen die Verhandlungsposition und wirken sich negativ auf den Verkaufspreis aus. Verkaufszeitpunkt und Verkaufsgrund sind entscheidende Faktoren für den zu erzielenden Verkaufspreis. Mein Nachfolgeberater wird mit Ihnen einen individuellen Plan zur Vorbereitung und Durchführung des Verkauf inklusive der notwendigen Maßnahmen zur Wertsteigerung erarbeiten.

 

Schauen wir uns zwei Formen der Zahlung eines Verkaufspreises genauer an:

 

Verkauf gegen Einmalzahlung

Das Unternehmen wird gegen eine einmalige Zahlung an einen Nachfolger verkauft. Bei dieser Variante ist der Verkäufer nicht von dem unternehmerischen Geschick des Nachfolgers abhängig, der Käufer hat ab sofort freie Verfügungsgewalt.

 

Verkauf gegen wiederkehrende Leistungen

Der Nachfolger zahlt den vereinbarten Kaufpreis nicht in einem Betrag. Vielmehr wird der Kaufpreis auf Basis von Rente, Raten oder einer dauernden Last über einen längeren Zeitraum entrichtet. Der Vorteil für den Käufer besteht darin, dass er gegebenenfalls nicht auf eine Fremdfinanzierung angewiesen ist. Nachteilig dabei ist, dass der Verkäufer vom Erfolg seines Nachfolgers abhängig ist. Wiederkehrende Leistungen lassen sich aber zum Beispiel auch mit einer Hypothek absichern.

 

Über weitere Formen des Verkaufs berät Sie gerne Mein Nachfolgeberater.


Verpachtung und Vermietung von KMU-Firmen


Verpachtung

In allen Fällen der Veräußerung des Unternehmens und auch im Fall der Schenkung geht das Eigentum an den Nachfolger über. Ist der Unternehmer nicht oder noch nicht bereit, diesen Schritt zu gehen, besteht die Möglichkeit, das Unternehmen zu verpachten. Dem Unternehmer können somit laufende Einnahmen gesichert werden. Über Formen und Möglichkeiten der Verpachtung berät Sie gerne Mein Nachfolgeberater.

 

Vermietung

Bei einer Vermietung werden dem Nachfolger in der Regel lediglich die Betriebsräume zur Nutzung gegen Entgelt überlassen. Im Unterschied zur Verpachtung kauft der Nachfolger in diesem Fall beispielsweise die Einrichtung und die Maschinen. Dies bedeutet aber im steuerlichen Sinne eine Unternehmensaufgabe mit der Konsequenz, dass die stillen Reserven aufgelöst und versteuert werden müssen. Über Formen und Möglichkeiten der Vermietung berät Sie gerne Mein Nachfolgeberater.

 


Weitere Formen der Nachfolge


Über weitere Formen und Möglichkeiten der Nachfolge berät Sie gerne Mein Nachfolgeberater. An dieser Stelle sei auf einige noch kurz durch Nennung eingegangen.  Dazu gehören beispielsweise:

 

  • Management-Buy-Out (MBO)
  • Management-Buy-In (MBI)
  • Treuhandverwaltung
  • Gründung einer Stiftung
  • Änderung der Firmenstruktur
  • Gründung einer GmbH oder GmbH & Co. KG
  • Kapitalbeteiligung
  • Börsengang
  • Fusion und Kooperation

 

Für die Darstellung der o.g. Nachfolgeformen wurde Bezug auf eine Übersicht der IHK Schleswig-Holstein genommen.

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